Vom Schadensgutachten zum Integritätsgutachten

Ein Paradigmenwechsel in der Schadens- und Restaurierungsbeurteilung von Kunstwerken

Schon immer wurde der Zustand von Kunstwerken – insbesondere im Kontext von Versicherungsfällen und restauratorischen Maßnahmen – über den Begriff des Schadens definiert. Ausgangspunkt jeder Bewertung war die Frage nach der Beschädigung: Was ist verloren gegangen? Welche Eingriffe waren notwendig? Welche Wertminderung ergibt sich daraus?

Ruben Aubrecht (*1980, Wien), Video still from “Untitled (Out of Order)”, 2006, miniDV, loop, colour, silent, 3′ 00”
It seems as if a notice is stuck to a monitor, attached with a piece of adhesive tape. The note reads: DEFEKT (out of order). But the notice, the tape and the filmed screen are nothing more than the video work itself.

Diese Perspektive ist tief in der Praxis verankert. Sie ist jedoch in ihrer methodischen Anlage begrenzt. Denn die Beurteilung eines Schadens ist keine objektive Größe. Sie ist immer auch Ergebnis einer individuellen, erfahrungsbasierten Einschätzung des Sachverständigen oder Restaurators. Zwei Gutachter können denselben Schaden unterschiedlich bewerten – mit entsprechend divergierenden Ergebnissen für Zustandsbeschreibung und Wertminderung.

Hinzu kommt ein grundlegendes Problem: Die klassische Schadensbewertung fokussiert überwiegend auf die materielle Ebene. Sie betrachtet Substanzverluste, Überarbeitungen, Retuschen und strukturelle Veränderungen. Damit reduziert sie das Kunstwerk auf seine physische Erscheinung.

Mehr als Material

Ein Kunstwerk ist jedoch mehr als Material. Es ist Träger von Bedeutung. Es vermittelt künstlerische Intention, ist eingebettet in historische Kontexte und wird durch Wahrnehmung und Rezeption geprägt. Diese immateriellen Dimensionen sind für die Qualität eines Werkes konstitutiv, werden aber in einer rein schadensorientierten Bewertung nur unzureichend erfasst.

Perspektivwechsel

Vor diesem Hintergrund erscheint ein Perspektivwechsel notwendig: weg von der ausschließlichen Orientierung am Schaden, hin zu einer Bewertung der Integrität eines Kunstwerks.

Der Begriff der Integrität ist im allgemeinen Sprachgebrauch mit Unversehrtheit und Ganzheit verbunden. Übertragen auf Kunstwerke beschreibt Integrität jedoch keinen absoluten, sondern einen relativen Zustand. Maßgeblich ist nicht die bloße Abwesenheit von Schaden- sprich ein positiver Erhaltungszustand – sondern das Verhältnis aller individuellen Eigenschaften zu einem idealen Referenzzustand.

In der gutachterlichen Methodik wird Werkintegrität als das Zusammenwirken von materieller Substanz und immaterieller Aussage verstanden. Bewertet wird somit nicht isoliert ein Zustand, sondern das Verhältnis von Material, Gestaltung, historischer Aussage, Kontext und Wahrnehmung im Vergleich zu einem fiktiven, optimal erhaltenen Referenzwerk im musealen Zustand.

Diese Definition führt zu einer grundlegenden Differenzierung zwischen materieller und immaterieller Integrität.

Materielle Integrität

Portrait des Barocks, um 1750, Öl auf Leinwand, Craquellébildung und Ausbrüche.

Die materielle Integrität umfasst die physische Substanz und deren Erhaltungszustand. Sie beinhaltet insbesondere die Originalsubstanz, die technische Ausführung und deren Veränderungen, die formale Struktur sowie historische Alterungs- und Gebrauchsspuren. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob Veränderungen vorliegen, sondern wie sie zu bewerten sind: Substanzverluste wirken grundsätzlich negativ, während werkimmanente Alterungsspuren die Authentizität sogar stärken können.

Immaterielle Integrität

Die immaterielle Integrität hingegen erfasst die Bedeutungsebene des Werkes. Sie umfasst die künstlerische Intention, die inhaltliche Aussage, den historischen und kulturellen Kontext sowie die Wahrnehmung des Werkes als kohärente Einheit. Ein Werk kann trotz materieller Eingriffe eine hohe immaterielle Integrität aufweisen, wenn seine Aussage, Funktion und Wahrnehmung weitgehend unverändert geblieben sind.

Erst durch die systematische Trennung und gleichzeitige Zusammenführung dieser beiden Ebenen wird eine differenzierte Bewertung möglich. Die Werkintegrität ergibt sich aus dem Verhältnis dieser Faktoren und wird im Vergleich zu einem museal gepflegten Referenzwerk bestimmt.

Dieser Vergleich ist zentral. Er schafft einen objektivierten Maßstab, der über die individuelle Einschätzung hinausgeht.

Versicherung, Restaurierung und Wertminderung

Im klassischen Versicherungsmodell ist die Logik eindeutig: Der Zustand eines Kunstwerks ist unmittelbar nach einem Schaden am schlechtesten. Eine Restaurierung kann diesen Zustand verbessern, erreicht jedoch niemals wieder das Niveau eines unbeschädigten, unrestaurierten Werkes. Entsprechend bleibt auch die Wertminderung dauerhaft bestehen.

Skulptur des Barocks, um 1780, ausgespänter und gekitteter Riss.

Die Betrachtung über die Integrität führt zu einer differenzierteren Bewertung. Eine fachgerechte Restaurierung kann nicht nur Schäden beheben, sondern die Lesbarkeit, Stabilität und Wahrnehmung eines Werkes wesentlich verbessern. In solchen Fällen kann die Integrität – insbesondere auf immaterieller Ebene – ein Niveau erreichen, das mit einem unbeschädigten Referenzwerk vergleichbar ist oder dieses in einzelnen Aspekten sogar übertrifft.

Integrität ist damit kein statischer Zustand, sondern ein dynamisches Gefüge. Sie beschreibt nicht nur den Verlust, sondern vor allem das Potenzial des Erhalts und der Wiederherstellung.

Die Konsequenz ist ein grundlegender Perspektivwechsel in der Bewertung: Nicht mehr die Frage „Wie stark ist ein Kunstwerk beschädigt?“ steht im Zentrum, sondern „Wie viel seiner materiellen und immateriellen Integrität ist im Vergleich zu einem optimal erhaltenen Werk noch vorhanden?“.

Paradigmenwechsel

Dieser Paradigmenwechsel hat weitreichende Auswirkungen – insbesondere im Versicherungswesen. Die Bewertung wird nachvollziehbarer, da sie auf definierten Kriterien und einem klaren Referenzmaßstab basiert. Gleichzeitig reduziert sich die Abhängigkeit von subjektiven Einzeleinschätzungen. Die Ableitung von Wertminderungen erfolgt nicht mehr primär aus dem Schaden, sondern aus dem Grad des Integritätsverlustes.

Damit entsteht ein System, das der Komplexität von Kunstwerken besser gerecht wird. Es berücksichtigt nicht nur materielle Veränderungen, sondern auch die immateriellen Qualitäten, die den eigentlichen Wert eines Werkes ausmachen.

Die Orientierung an der Integrität ist daher mehr als eine methodische Alternative. Sie ist die Voraussetzung für eine zeitgemäße, differenzierte und fachlich belastbare Bewertung von Kunstwerken.

Der Schritt vom Schadensgutachten zum Integritätsgutachten ist folglich kein optionaler Ansatz, sondern ein notwendiger Paradigmenwechsel.

Dr. Martin Pracher, März 2026

Verwandte Artikel

=> WIP: Das Werkintegritätsprotokoll für Kunst

=> Was ist die Integrität bei einem Kunstwerk?