
WIP: Das Werkintegritätsprotokoll für Kunst
Das Werkintegritätsprotokoll (WIP) ist ein Bewertungsinstrument zur strukturierten Beurteilung der Integrität eines Kunstwerks. Es ergänzt das klassische Zustandsprotokoll und erweitert es um eine analytische Betrachtung der Wahrhaftigkeit, Identität und Stimmigkeit eines Werkes.

Während ein Zustandsprotokoll ausschließlich den materiellen Erhaltungszustand beschreibt, fragt das Integritätsprotokoll danach, in welchem Maß ein Kunstwerk heute noch dem entspricht, was es seinem Wesen, seiner künstlerischen Intention und seiner historischen Realität nach sein soll.
Die Bewertung erfolgt nicht absolut, sondern stets im Vergleich zu einem fiktiven, in „Art und Güte vergleichbaren Referenzwerk unter optimalen musealen Bedingungen„.

Im sichtbaren Licht erscheint das Gemälde weitgehend intakt. Unter UV-Fluoreszenz zeigen sich weitreichende Retuschen. Wieviel ist vom eigentlichen Konzept des Künstlers noch vorhanden? Wie stark verändern die Retuschen das Verständnis des Bildes? Wie hoch ist die Integrität des Gemäldes in Relation zu einem fiktiven vergleichbaren Portrait bei bester musealer Pflege? Das Integritätsprotokoll gibt darüber Auskunft
Die Werkintegrität
Die Werkintegrität bezeichnet den Grad der Kohärenz, Stimmigkeit und Aussagekraft eines Kunstwerks in seiner Gesamtheit. Der Begriff fußt auf der UNESCO-Definition von Integrität als Maß der Ganzheit und Aussagekraft kultureller Güter, übertragen auf das einzelne Kunstwerk.
Werkintegrität ist damit ein vergleichendes Qualitätsmerkmal, das historische Veränderungen nicht ausschließt, sondern in Relation zu einem vergleichbaren Referenzwerk bewertet.
Authentizität und Integrität – zwei unterschiedliche Begriffe
Authentizität bezeichnet die Echtheit eines Kunstwerks. Sie beantwortet die Frage, ob ein Werk tatsächlich von dem benannten Künstler stammt und in seiner Urheberschaft gesichert ist. Die Feststellung der Authentizität ist Grundlage jeder kunsthistorischen und gutachterlichen Einordnung.
Integrität hingegen beschreibt den Grad der erhaltenen Identität eines Werkes. Sie bewertet, in welchem Maß Material, Form, Bedeutung und Wirkung noch in einer stimmigen Einheit erhalten sind.
Ein Kunstwerk kann vollständig authentisch sein und dennoch eine geringe Integrität besitzen – etwa wenn durch Restaurierungen, Überarbeitungen oder Verluste seine ursprüngliche Aussage wesentlich beeinträchtigt wurde.
Bewertungsmechanismus
Die Werkintegrität wird anhand definierter materieller und immaterieller Kriterien auf einer Skala von 1,00 bis 10,00 bewertet. Für jedes Kriterium wird das vorliegende Kunstwerk mit einem fiktiven „in Art und Güte vergleichbaren Kunstwerk bei bester musealer Pflege“ verglichen. Das Maß der noch vorhandenen Integrität wird für jedes Kriterium erläutert und begründet.
Erfahrene Sachverständige, Schadensregulierer, Kunsthistoriker oder Restauratoren können fiktive Bestzustände projizieren. Im Versicherungswesen wird das z.B. mit der Differenzhypothese bereits viele Jahrzehnte umgesetzt, bei Restauratoren sind gepflegte Bestzustände mit minimalen Eingriffen Ziel und Aufgabe des Berufs.
Durch die Bewertung der Integrität als Maßeinheit können nun auch verschiedene Kunstwerke miteinander verglichen werden. Es ist damit ein Werkzeug der Entscheidungsfindung.
Materielle Kriterien der Werkintegrität
Die materiellen Kriterien erfassen die physische Substanz des Werkes und deren Erhaltungszustand im Vergleich zu einem fiktiven, optimal erhaltenen Referenzwerk.
- M1 – Materialintegrität
- In welchem Maß entspricht die gegenwärtig vorhandene Materialsubstanz derjenigen eines vergleichbaren Referenzwerkes?
- Bewertet wird, in welchem Umfang die originalen Materialien – Malschicht, Bildträger, Überzug, Rahmung – noch vorhanden und unverfälscht sind. Substanzverluste, Ergänzungen und Ersatzmaterialien werden in ihrer Auswirkung auf die Gesamtintegrität gewichtet.
- In welchem Maß entspricht die gegenwärtig vorhandene Materialsubstanz derjenigen eines vergleichbaren Referenzwerkes?
- M2 – Technische Integrität
- In welchem Maß entspricht die sichtbare und nachweisbare Ausführungstechnik der ursprünglichen technischen Konzeption und Ausführung eines vergleichbaren Werkes?
- Dieses Kriterium prüft, ob die handwerkliche und technische Ausführung des Werkes – etwa Malweise, Pinselduktus, Schichtenaufbau oder Bearbeitungsspuren – noch der ursprünglichen Konzeption entspricht oder ob Eingriffe das technische Erscheinungsbild wesentlich verändert haben.
- In welchem Maß entspricht die sichtbare und nachweisbare Ausführungstechnik der ursprünglichen technischen Konzeption und Ausführung eines vergleichbaren Werkes?
- M3 – Formale Integrität
- In welchem Maß entsprechen Form, Oberfläche, Farbigkeit und Gesamtwirkung dem Erscheinungsbild eines vergleichbaren Referenzwerkes?
- Hier steht das visuelle Gesamtbild im Vordergrund: Veränderungen der Farbigkeit durch Alterung, Übermalung oder Reinigung, Beeinträchtigungen der Oberfläche sowie Verluste der ursprünglichen Formensprache werden beurteilt und in Relation zu einem vergleichbaren Werk gesetzt.
- In welchem Maß entsprechen Form, Oberfläche, Farbigkeit und Gesamtwirkung dem Erscheinungsbild eines vergleichbaren Referenzwerkes?
- M4 – Historische Werk- und Altersspuren
- In welchem Maß sind die vorhandenen Alterungs- und Gebrauchsspuren historisch plausibel und mit denen eines vergleichbaren Werkes vereinbar?
- Altersspuren sind nicht per se ein Integritätsverlust – im Gegenteil können authentische Patina und dokumentierbare Gebrauchsspuren die historische Glaubwürdigkeit eines Werkes stärken. Bewertet wird, ob die vorhandenen Spuren zum Alter und zur Geschichte des Werkes passen oder ob sie auf Eingriffe, Manipulationen oder ungewöhnliche Lagerungsbedingungen hinweisen.
- In welchem Maß sind die vorhandenen Alterungs- und Gebrauchsspuren historisch plausibel und mit denen eines vergleichbaren Werkes vereinbar?
Immaterielle Kriterien der Werkintegrität
Die immateriellen Kriterien erfassen die Bedeutungs- und Wirkungsebene des Werkes – jene Qualitäten, die über die physische Substanz hinausgehen und das Werk als kulturellen und künstlerischen Ausdruck konstituieren.
- I1 – Künstlerische Intention
- In welchem Maß lässt das Werk die ursprüngliche künstlerische Intention heute noch unmittelbar erkennen?
- Eingriffe in Komposition, Farbigkeit oder Oberfläche können die ursprüngliche Aussageabsicht des Künstlers überlagern oder verfälschen. Bewertet wird, ob das Werk heute noch als Ausdruck der dokumentierten oder erschließbaren künstlerischen Absicht wahrgenommen werden kann.
- In welchem Maß lässt das Werk die ursprüngliche künstlerische Intention heute noch unmittelbar erkennen?
- I2 – Bedeutungs- und Aussageintegrität
- In welchem Maß vermittelt das Werk seine inhaltliche, kulturelle und symbolische Bedeutung unverfälscht im Vergleich zu einem Referenzwerk?
- Dieses Kriterium fragt danach, ob die ikonographische, narrative oder symbolische Aussage des Werkes durch Veränderungen beeinträchtigt wurde – etwa durch Übermalungen, Verluste wesentlicher Bildteile oder eine veränderte Rahmung, die den Bedeutungskontext verschiebt.
- In welchem Maß vermittelt das Werk seine inhaltliche, kulturelle und symbolische Bedeutung unverfälscht im Vergleich zu einem Referenzwerk?
- I3 – Kontextuelle Integrität
- In welchem Maß unterstützt der gegenwärtige Präsentations- oder Nutzungskontext eine angemessene und wahrhaftige Wahrnehmung des Werkes?
- Ein Werk kann in seiner Substanz unverändert sein und dennoch durch eine unangemessene Präsentation, eine irreführende Zuschreibung oder einen verfremdenden Ausstellungskontext in seiner Wirkung und Rezeption erheblich beeinträchtigt werden. Dieser Faktor wird hier bewertet.
- In welchem Maß unterstützt der gegenwärtige Präsentations- oder Nutzungskontext eine angemessene und wahrhaftige Wahrnehmung des Werkes?
- I4 – Historische Integrität
- In welchem Maß entspricht der heutige Zustand der dokumentierten historischen Realität des Werkes?
- Bewertet wird die Übereinstimmung des aktuellen Zustands mit dem historisch überlieferten Bild des Werkes – etwa durch Vergleich mit historischen Fotografien, Ausstellungskatalogen oder Restaurierungsberichten. Abweichungen können auf nicht dokumentierte Eingriffe oder auf Zuschreibungsprobleme hinweisen.
- In welchem Maß entspricht der heutige Zustand der dokumentierten historischen Realität des Werkes?
- I5 – Wahrnehmungs- und Erfahrungsintegrität
- In welchem Maß ermöglicht das Werk heute eine kohärente ästhetische und geistige Erfahrung, die der eines vergleichbaren Referenzwerkes entspricht?
- Dieses abschließende Kriterium fasst die Wirkung des Werkes als Ganzes in den Blick: Kann das Werk trotz aller Veränderungen noch als stimmige, in sich geschlossene ästhetische und geistige Erfahrung erlebt werden – oder haben Eingriffe, Verluste oder Kontextveränderungen diese Qualität nachhaltig beeinträchtigt?
- In welchem Maß ermöglicht das Werk heute eine kohärente ästhetische und geistige Erfahrung, die der eines vergleichbaren Referenzwerkes entspricht?
Anwendungsbereiche
Das Werkintegritätsprotokoll findet überall dort Anwendung, wo eine differenzierte Beurteilung eines Kunstwerks über seinen bloßen Erhaltungszustand hinaus erforderlich ist.
- Kauf- und Verkaufsentscheidungen im Kunst- und Auktionshandel
- Authentizität allein beantwortet nicht die Frage, wie viel vom ursprünglichen Konzept des Künstlers noch erhalten ist. Das Integritätsprotokoll macht diesen Grad sichtbar und messbar. Ein authentisches Werk mit nachweislich hoher Werkintegrität ist damit ein sachlich begründetes und überprüfbares Kaufargument.
- Versicherungsbewertungen und Schadensfällen
- Eine Beschädigung vermindert die Integrität eines Werkes – eine fachgerechte Restaurierung kann sie wiederherstellen oder verbessern. Die Bewertung nach Integrität statt allein nach Schadensumfang ermöglicht ein ehrlicheres und methodisch nachvollziehbareres Ergebnis: nicht die Frage „Was ist verloren gegangen?“, sondern „Wie viel Integrität ist noch vorhanden?“ steht im Zentrum.
- Beurteilung von Wertminderungen
- Das bislang weitgehend undifferenzierte Dogma einer grundsätzlichen Wertminderung nach jeder Restaurierung lässt sich mit dem WIP sachgerecht hinterfragen. Da eine qualifizierte Restaurierung die Integrität eines Werkes tatsächlich verbessern kann, ist die pauschale Gleichsetzung von Restaurierung und Wertverlust nicht mehr haltbar. Die Wertminderung lässt sich nun kriterienbasiert und transparent begründen.
- Strategischen Sammlungsanalysen
- Bei der Bewertung, Versicherung und Kuratierung von Sammlungsbeständen geht es um mehr als die Frage der Echtheit. Das Integritätsprotokoll gibt Aufschluss darüber, welche Werke einer Sammlung in ihrer materiellen und immateriellen Substanz tatsächlich noch vollständig und aussagekräftig sind – eine Dimension, die weit über die reine Authentizität hinausgeht.
- Konservatorischen Entscheidungsprozesse
- Konservierungs- und Restaurierungskonzepte gewinnen an Klarheit und Überzeugungskraft, wenn das Ziel nicht allein die Stabilisierung des Zustands oder die Verbesserung der Lesbarkeit ist, sondern ausdrücklich die Erhöhung der Werkintegrität. Das WIP liefert dafür den konzeptionellen Rahmen und eine nachvollziehbare Begründungsgrundlage.
Die Integrität als Bewertungsmaßstab ermöglicht eine transparente und kriterienbasierte Beurteilung, die über den reinen Erhaltungszustand hinausgeht. Sie bildet die tatsächliche Nähe eines Kunstwerks zu seinem idealen Referenzzustand differenziert ab – und macht Bewertungsentscheidungen damit argumentativ belastbar.
Dr. Martin Pracher, Jan. 2026
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