SCHADEN UND WERTMINDERUNG

Nach Beschädigung eines Kunstwerks werden im Versicherungsgutachten oder Gerichtsgutachten Schadensumfang, Restaurierungskosten und Wertminderung nach Restaurierung ermittelt.

Damage

Die Beschreibung der reinen Materialbeschädigung gibt jedoch nur wenig Auskunft über die tasächliche Tragweite und Bedeutung eines Schadens für ein Kunstwerk.

Kunst definiert sich über die Dualität von Material (material use) und Wertschätzung (appreciation as artwork) eines Objekts als Kunstwerk. Ein Schaden kann beide Aspekte nachhaltig verändern. Diese Veränderung von Material und Wertschätzung hat, wenn bekannt, eine direkte Auswirkung auf die Preisbildung und die Marktchance bei Verkauf. Das Kunstwerk ist damit nach dem Schaden und der Restaurierung weniger Wert. Wie hoch die monetäre Wertminderung ist und mit welchem Ausgleich der Eigentümer rechnen kann, kann nachvollziehbar und transparent begründet werden.

MATERIELLE UND IMMATERIELLE SCHADENSASPEKTE

Bei der Benennung der Wertminderung nach Restaurierung wird zunächst die individuelle Bedeutung des Schadens für das Kunstwerk durch Untersuchung und Einzelbewertung verschiedener materieller und immaterieller Schadensaspekte, in Relation zum allgemeinen Erhaltungszustand des Kunstwerks, ermittelt.

Die Schadensaspekte umfassen z.B. die „Lage des Schadens in der Komposition“, die „Beeinträchtigung der technischen und der zugewiesenen Funktion“, die „Restaurierbarkeit“ und die „Beeinträchtigung der künstlerischen Leistung“ um nur einige zu nennen.

Diese definierbare individuelle Bedeutung des Schadens bildet die Basis zur Argumentation der prozentualen Wertminderung des Kunstwerks nach Restaurierung.

Axiome zu Wert und Erhaltungszustand nach Restaurierung

Axiom 1

Restaurator*in:
Der Ausgangspunkt der restauratorischen Betrachtung ist der Wert und der Erhaltungszustand des Kunstwerks nach dem Schadensereignis (Abb. Punkt X). Eine Restaurierung kann dementsprechend den Wert und den Erhaltungszustand des Kunstwerks über den Ausgangspunkt hinaus verbessern.

Axiom 2

Schadensgutachter*in:
Der Ausgangspunkt der schadens-gutachterlichen Betrachtung ist der Wert und der Erhaltungszustand des Kunstwerks vor dem Schadensereignis (Abb. Punkt A). Eine Restaurierung kann dementsprechend den Wert und den Erhaltungszustand des Kunstwerks nicht über den Ausgangspunkt hinaus verbessern.

Abb.: Die „Wertminderung nach Restaurierung“ ist der Wertunterschied von „Erhaltungszustand A“, vor dem Schaden, und „Erhaltungszustand B“, nach der Restaurierung.

Publikationen von Dr. Pracher zur Wertminderung bei Kunstwerken

Pracher, Martin: „Kunstsachverständige: Werte erkennen, Werte benennen“, in: AssCompact, Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement, Themenschwerpunkt Kunstversicherung, August 2018.

Pracher, Martin: „Erhaltungszustand und Wertverlust – Versicherung und Schaden“, in:  Der Kunst einen Wert zuweisen, Dokumentation zum Symposium 2017, Hrsg.: Sasa Hanten-Schmidt, Van Ham Art Publications, Köln, 2017, ISBN: 978-3-00-057715-4

Pracher, Martin: „Der Q-WERT als Voraussetzung zur Wertminderung bei Kunstwerken“ in: Wertminderungen im Sachverständigenwesen, Theorien zur Beurteilung und Berechnung, Hrsg. Willi Schmidbauer, München, 2016, ISBN: 978-3-7892-1833-0.

Pracher, Martin: „Die Lage des Flecks“ (Möglichkeiten zur Qualifizierung von Schäden, materielle und ideelle Aspekte eines Schadens), Antiquitätenzeitung (Weltkunstverlag/Zeitverlag), München, Okt. 2006.

sowie zahlreiche Vorträge zu Wert und Wertminderung von Kunstwerken.