
Was ist die Integrität bei einem Kunstwerk?
Definition und Versuch zur Strukturierung als Bewertungsmaßstab
Der Begriff der Integrität wird im Kulturgüterschutz seit den 1970er Jahren als Kriterium der „Vollständigkeit und Unversehrtheit“ verstanden. Ausführlich definiert wurde er im Rahmen der Operational Guidelines der UNESCO-Welterbekonvention (2005, novelliert 2024). Das Verständnis der Authentizität dagegen wurde durch das Nara Document on Authenticity (1994) erweitert. Dort wird Authentizität als vielschichtiges, kulturabhängiges Konzept gesehen, das sich durch materielle und auch immaterielle Aspekte definieren lässt.
Da sich diese beiden Konzepte weitgehend auf Denkmalobjekte und Welterbestätten beziehen, ist es sinnvoll zu untersuchen, wie sich diese Vorstellungen auf Einzelkunstwerke übertragen lassen.
Ziel dabei ist es, die Integrität als nachvollziehbaren und vergleichenden Maßstab für die Bewertung von Erhaltungszustand, Wert- und Wertveränderung einzusetzen.

Unbekannter Maler, „Salvator Mundi“, 19. Jh., Ölfarbe auf Leinwand. Ist die Integrität des authentischen Gemäldes in Bezug auf Vollständigkeit/Ganzheit, Unversehrtheit und langfristige Erhaltung, überhaupt noch nachvollziehbar?
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Integrität kein absoluter Wert ist, sondern stets in Bezug auf einen bestimmten Vergleichsmaßstab beurteilt wird. Die Bewertung erfolgt daher nicht unmittelbar, sondern in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden die wesentlichen Eigenschaften eines Werkes – insbesondere Substanz, Gestaltung, Aussage und Kontext – beschrieben und eingeordnet. In einem zweiten Schritt wird geprüft, in welchem Verhältnis diese Eigenschaften zu einem bewusst gewählten Referenzrahmen stehen. Ein solcher Referenzrahmen kann sich beispielsweise auf den ursprünglichen Zustand, die künstlerische Intention, den historisch gewachsenen Zustand oder die heutige Funktion und Wirkung beziehen. Die Wahl dieses Bezugsrahmens ist entscheidend für die Bewertung und muss entsprechend begründet werden. Integrität beschreibt somit nicht einen festen Zustand, sondern die Stimmigkeit (Kohärenz, Unity) eines Werkes im Verhältnis zu einem definierten Kontext.
Integrität im Kulturgüterschutz
Die UNESCO Operational Guidelines definieren den Schutzstatus eines Kulturerbes über seine Vollständigkeit und Unversehrtheit aller charakteristischen Merkmale.
Drei Fragen stehen dabei im Zentrum:
- 1. Sind alle wesentlichen Bestandteile vorhanden (Vollständigkeit)?
- 2. Liegen erhebliche Beeinträchtigungen vor (Unversehrtheit)?
- 3. Ist die langfristige Erhaltung gesichert (Schutz und Kontext)?
Das Nara Document on Authenticity erweitert das Verständnis der Authentizität. Es betont, dass Material, Gestaltung, Funktion, Tradition, Lage und geistiger Ausdruck gleichermaßen Träger von Bedeutung und Identität sein können.
In diesem Sinne ist Integrität und Authentizität nicht allein eine Frage der Substanz, sondern auch der Bedeutung und der kulturellen Einbettung.
Übertragung auf das Einzelkunstwerk
Bei Einzelkunstwerken ist es ebenfalls die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Eigenschaften, die ein Werk in seiner Identität und Aussage trägt.
Integrität bedeutet bei einem Kunstwerk z.B.
- dass alle werkbestimmenden Bestandteile vorhanden sind,
- dass keine substantiellen oder gestalterischen Eingriffe die Aussage verfälschen,
- dass Erhaltungsbedingungen und Kontext die Wahrnehmung nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Integrität beschreibt somit den Zusammenhang zwischen Zustand, Bedeutung und Wirkung.

Links: Fritz Wiegmann (1902-1973), „Stillleben mit Maske“, 1928, Öl auf Leinwand, b+p Sammlung, Würzburg. Unten: Das Gemälde in der Wohnung des Künstlers, 1928. Verändert die heutige Präsentationsform die Ganzheit des Werkes im Vergleich zu seinem ursprünglichen Kontext? Sind seit 1928 Eingriffe oder Veränderungen erfolgt, die die Unversehrtheit des Werkes beeinträchtigt haben? Sind die aktuellen konservatorischen Rahmenbedingungen geeignet, die Integrität des Gemäldes dauerhaft zu sichern, oder bergen sie Risiken für Substanzverluste oder irreversible Veränderungen?
Die Leitpunkte der UNESCO-Guidelines und das erweiterte Authentizitätsverständnis nach Nara lassen sich m.E. auf ein Einzelkunstwerk wie folgt übertragen:
- Vollständigkeit wird durch das Vorhandensein aller materiellen und konzeptionellen Werkbestandteile beschrieben.
- Unversehrtheit betrifft sowohl die physische Substanz als auch die sichtbare und inhaltliche Geschlossenheit.
- Gesicherter Erhalt und Kontext entsprechen den konservatorischen Rahmenbedingungen, sowie einer Präsentation, die die Wahrnehmung des Werkes nicht verfälscht.
Materielle und immaterielle Kriterien bilden diese drei Forderungen gemeinsam ab. Sie ergänzen sich und verhindern eine rein materialorientierte oder rein interpretative Betrachtung.
Materielle Kriterien der Integrität
Die materiellen Kriterien betreffen die physische Beschaffenheit des Werkes. Dazu zählen z.B. bei einem Gemälde:
- originale Malschicht und Überzug,
- originaler Bildträger (Leinwand, Holz, etc.),
- originale Rahmung, sofern werk- oder zeitrelevant,
- Erhaltungszustand ohne wesentliche Überarbeitungen oder Substanzverluste,
- dokumentierte Restaurierungseingriffe.
Materielle Kriterien erfassen die Materialien, die unmittelbar Träger der künstlerischen Gestaltung und Aussage sind.
In der Übertragung auf die UNESCO-Leitlinien bilden diese Kriterien die Aspekte der Vollständigkeit und Unversehrtheit ab. Fehlt originale Substanz oder wurde sie wesentlich verändert, ist die Integrität im Kern betroffen.
Immaterielle Kriterien der Integrität
Neben der materiellen Dimension sind auch immaterielle Kriterien entscheidend. Dazu gehören:
- künstlerische Intention,
- kompositorische Geschlossenheit,
- stilistische Einheit,
- ikonographische Aussage,
- Provenienz und historische Einbettung,
- Präsentations- und Wahrnehmungskontext.
Diese Faktoren bestimmen die geistige und kulturelle Identität des Werkes. Ein Kunstwerk kann materiell weitgehend erhalten sein und dennoch in seiner Integrität beeinträchtigt werden, wenn z.B. die Bildaussage durch massive Überarbeitung verändert wurde oder wenn der aktuelle Kontext die intendierte Wahrnehmung erheblich verzerrt.
Die Begriffserweiterung des Nara Documents, dass die Authentizität sich nicht nur auf die Materialität reduziert lässt, greift hier. Gestaltung, Ausdruck und kulturelle Bedeutung sind gleichwertige Integritätsfaktoren.
Stimmigkeit (Kohärenz, Unity)
Ergänzend zur Betrachtung der Vollständigkeit und der Unversehrtheit über die materiellen und immateriellen Kriterien ist die Stimmigkeit (Kohärenz, Unity) des Kunstwerks ein zu prüfender Faktor. Sie beschreibt die widerspruchsfreie Beziehung zwischen Substanz, Gestaltung, Aussage und Kontext. Ein Werk kann in seinen einzelnen Aspekten vollständig und intakt erscheinen, ohne dass daraus zwingend eine konsistente Gesamtwirkung resultiert. Brüche zwischen den Ebenen können die Integrität beeinträchtigen, auch wenn die einzelnen Kriterien für sich genommen erfüllt sind.
Fazit
Integrität bezeichnet die Einheit eines Kunstwerks in materieller und immaterieller Hinsicht. Sie umfasst Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie die Bewahrung von Gestaltung, Aussage und Kontext. Ihre Qualität zeigt sich in der Stimmigkeit, also in der widerspruchsfreien Beziehung dieser Aspekte, durch die das Werk als zusammenhängende Einheit erfahrbar wird.
Dr. Martin Pracher März 2026
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