Schätzung und Nachlassschätzung
Schätzungen und Bewertungen von Kunstwerken und Wertgegenständen in Sammlung, gehobenem Haushalt und Nachlass werden zweckgebunden bei Aufteilung, Scheidung, im Erbfall, bei Versicherungsabschluss, vor einem Transport, vor Kauf und Verkauf, bei Sicherungsübereignung und Beleihung sowie bei Beschädigung vorgenommen. Nicht zweckgebunden wird die Bewertung zur persönlichen Einschätzung der Werke eingesetzt und dient der Bestandsaufnahme und Dokumentation.
KUNSTMARKT
Prinzipiell regelt sich der Kunstmarkt nach Angebot und Nachfrage eines Künstlers bzw. eines Werks. Unterschieden wird dabei zwischen erstem Kunstmarkt (Primärmarkt), dem direkten Vertrieb eines Künstlers über Galerien und Messen, und zweitem Kunstmarkt (Sekundärmarkt), dem Auktions- und Kunsthandel.
WERTBILDENDE KRITERIEN
Um eine belastbare Aussage über den Wert eines Kunstwerks treffen zu können, müssen seine wertbildenden Kriterien betrachtet werden. Diese Betrachtung hinterfragt und klärt die Bedeutung und Präsenz eines Künstlers bzw. eines Werks auf dem Markt.
Zu den wertbildenden Kriterien zählen u. A.
Authentizität, Künstler, Schule, Signatur und Datierung, Gattung, Technik, Maße, Motiv, Innovation, Zustand, Marktfrische, kunst- und kulturhistorische Bedeutung, Qualität, Provenienz, Restitutionsfreiheit, Seltenheit, Schaffensperiode, Charakteristik und Performance.
Betrachtet wird zusätzlich das sogenannte „Eco system“ in dem sich ein Künstler befindet – das Umfeld, das ihn protegiert, fördert und vermarktet.
Schätzung von Kunst und Antiquitäten
Eine verbindliche Schätzung erfolgt nur nach eigenhändiger Sichtung und Untersuchung des Kunstwerks durch den Sachverständigen.
Alternativ dazu kann eine unverbindliche Schätzung griffweise nach Aktenlage erfolgen.
Schätzung von Firmensammlungen
Schätzung von Firmensammlungen werden zu steuerlichen Zwecken oder zur Bewertung des Firmenvermögens benötigt. Mit einer zielgerichteten und effizienten Vorgehensweise können auch große Sammlungsbestände zügig, aber solide recherchiert und bewertet werden.
Nachlassschätzung und Nachlasswert von Kunst, Antiquitäten, Mobiliar und Ausstattung
Erbteilung und Erbauseinandersetzung, Pflichtteile und Erbschaftssteuer erfordern die Benennung des Nachlasswerts einer Hinterlassenschaft.
Bei Kunst, Antiquitäten, Mobiliar und Ausstattung im gehobenen Haushalt ist die Wertermittlung eine komplexe Angelegenheit, die für die Erben oftmals mit großer Unsicherheit verbunden ist und Konfliktpotenzial birgt.
Eine solide und nachvollziehbare Bewertung durch einen vereidigten Kunstsachverständigen schafft hier Vertrauen und Klarheit für alle Parteien.
NACHLASSVERZEICHNIS
Erstellt wird, nach Sichtung vor Ort, ein Nachlassverzeichnis, in dem alle relevanten Objekte dokumentiert, identifiziert, recherchiert und bewertet werden.
BEWERTUNGSGRUNDLAGE
Als Bewertungsgrundlage des Nachlasswerts dient nach §9, Bewertungsgesetz der gemeine Wert.
(2) Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
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Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu Bewertung und Schätzung finden Sie im oberen Menü unter den Punkten „Fachinformationen“ und „Leistungen“ oder per Email unter pracher@kunst-gutachter.de.